Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Workshops, Seminare, Coaching und Vorträge

von Nicole Günther

I. Geltungsbereich
 

Training und Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Nicole Günther, nachstehend „Veranstalterin“, bietet „Veranstaltungen“ an. Als Veranstaltung im Sinne dieser AGB gelten Beratung, Coachings, Vorträge, Seminare und Workshops. Die Vertragspartner:innen heißen nachstehend „Teilnehmer:innen“.

Die Veranstalterin erbringt dabei jeweils eine Beratungsleistung, d.h. eine Dienstleistung. Das heißt, die Teilnehmer:innen werden gecoacht, beraten, angeleitet etc.. Ein konkreter Erfolg ist nicht von Veranstalter geschuldet. Beide Parteien arbeiten aber nach besten Wissen und Können daran, dass auch ein Beratungserfolg eintritt.
Die Dienstleistung ist auf die berufliche Rolle und Entwicklung der Teilnehmer:innen fokussiert.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer:innen.

II. Allgemeine Regeln
 

1. Vertragsschluss

Verträge zwischen Veranstalterin und Teilnehmer:innen kommen durch Angebot und Annahme zustande.
Die Veranstalterin stellt für ihre Veranstaltungen und Seminare ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das bereitgestellte Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Veranstalterin behält sich vor, eine Anmeldung abzulehnen. Die Veranstalterin kann für die Durchführung der Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl vereinbaren.
Die Veranstalterin wird Interessent:innen ein Angebot zusenden, aus dem sich der Preis und die Leistungsbeschreibung ergeben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots zustande.
 

2. Formvorschriften

Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform, d.h. es genügt E-Mail o.ä.
 

3. Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ansonsten gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
 

4. Vergütung 

Die Vergütung der Veranstalterin bestimmt sich nach der Vereinbarung zwischen den Parteien.

Sofern keine individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen ist, bestimmt sich die Vergütung für die jeweilige Veranstaltung nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sämtliche Preise der Veranstalterin verstehen sich ggf. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
 

5. Fälligkeit

Sämtliche Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung ohne jeden Abzug fällig, bei kurzfristigeren Anmeldungen spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung.

Bei Nichtzahlung steht der Veranstalterin nach Abschluss der Zahlungsfrist ein Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen zu.

Bei Anmeldungen, die weniger als eine Woche vor der Veranstaltung bei der Veranstalterin eingehen, ist die Veranstaltungsgebühr am Veranstaltungstag fällig. Bei Nichtzahlung spätestens am Veranstaltungstag ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Auch bei Nichterscheinen der/die Teilnehmer:in zu Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung bzw. wird der volle Betrag fällig, es sei denn, der/die Teilnehmer:in ist wirksam zurückgetreten.
 

6. Widerruf

Ist der Teilnehmer:in Verbraucher:in, steht ihm/ihr ein Widerrufsrecht gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung zu. 
 

7. Kündigung / Stornierung durch die Veranstalterin

Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer:innenzahl, bei Erkrankung der Veranstalterin bzw. eine:r Referent:in oder höherer Gewalt, abgesagt oder verschoben werden. Ein wichtiger Grund ist auch ein grobes Fehlverhalten von Teilnehmer:innen gegenüber der Veranstalterin.

Muss eine Veranstaltung endgültig abgesagt werden, erstattet die Veranstalterin dem/der bzw. jedem/jeder Teilnehmer:in eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Veranstalterin.

Im Fall einer zu geringen Teilnehmer:innenzahl erfolgt die Absage nicht später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Ablaufs, wird die Veranstalterin die Teilnehmer:in unverzüglich informieren.
 

8. Kündigung/ Stornierung/ Ausfallpauschale

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, vor Beginn der Dienstleistung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rücktrittserklärung bedarf der Textform.
Der Rücktritt ist bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird eine Ausfallpauschale von 25% der vereinbarten Vergütung fällig.

Erfolgt der Rücktritt später als 2 Tage vor der Veranstaltung, hat die Veranstalterin Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung.

In allen vorgenannten Fällen steht den Teilnehmer:innen das Recht zu, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden niedriger ausgefallen ist.

Während einer laufenden Veranstaltung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.

Ist der/die Teilnehmer:in an dem vereinbarten Termin verhindert, wird er/sie die Veranstalterin unverzüglich informieren und beide Parteien werden versuchen, einvernehmlich einen Ersatztermin zu vereinbaren.
 

9. Verschwiegenheitspflicht

Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmer:innen oder sonstige private und intime Umstände, die ihr im Rahmen des Coachings und Trainings bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
 

10. Begleitmaterial und Urheberrecht

Sofern die Veranstalterin Begleitmaterial ausgibt oder sonst zur Verfügung stellt, darf dieses nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Veranstalterin vervielfältigt und an Dritte weiter gegeben werden. Die Begleitunterlagen stellt die Veranstalterin exklusiv den Teilnehmer:innen zur Verfügung.
 

11. Änderung der AGB

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Teilnehmer:innen in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmer:innen nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Änderungen in Textform widerspricht. Für die Rechtzeitigkeit genügt die Absendung.

 

IV. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
 

Sowie sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Veranstalterin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts das für den Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand 08. Februar 2022